FAQ 01
Warum sollte ein Aufhebungsvertrag nicht sofort unterschrieben werden?
+
Weil er meist endgültige Folgen für das Arbeitsverhältnis und oft auch für sozialrechtliche Ansprüche hat. Wer zu schnell unterschreibt, verzichtet möglicherweise auf Verhandlungsspielraum oder akzeptiert unklare und nachteilige Regelungen.
FAQ 02
Kann ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen?
+
Ja. Je nach Gestaltung und Ausgangslage kann eine Sperrzeit drohen. Deshalb sollte die sozialrechtliche Seite immer zusammen mit der arbeitsrechtlichen Verhandlung geprüft werden.
FAQ 03
Geht es bei einem Aufhebungsvertrag nur um die Abfindung?
+
Nein. Genauso wichtig können Freistellung, Beendigungsdatum, Resturlaub, Bonusansprüche, Zeugnis, Wettbewerbsthemen oder Ausgleichsklauseln sein. Ein scheinbar guter Betrag kann durch schlechte Nebenregelungen an Wert verlieren.
FAQ 04
Was ist bei Freistellung und Urlaub besonders wichtig?
+
Es sollte eindeutig geregelt sein, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt, wie Resturlaub behandelt wird und ob Ansprüche auf Vergütung, Boni oder sonstige Leistungen bis zum Ende vollständig bestehen bleiben.
FAQ 05
Lässt sich ein Aufhebungsvertrag noch verhandeln?
+
In vielen Fällen ja. Gerade wenn der Vertrag vom Arbeitgeber vorgelegt wurde, besteht oft Verhandlungsspielraum bei Abfindung, Austrittsdatum, Freistellung, Zeugnis oder sonstigen Abschlussregelungen.
FAQ 06
Wann ist direkte anwaltliche Prüfung besonders sinnvoll?
+
Vor allem dann, wenn Zeitdruck aufgebaut wird, die Trennung überraschend kommt, eine hohe wirtschaftliche Bedeutung besteht oder Unsicherheit zu Sperrzeit, Zeugnis, Abfindung oder versteckten Klauseln besteht.